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   VG Ansbach, 17.05.2011 - AN 14 K 11.30049, AN 14 K 11.30047, AN 14 K 11.30048, AN 14 K 11.30052   

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VG Ansbach, 17.05.2011 - AN 14 K 11.30049, AN 14 K 11.30047, AN 14 K 11.30048, AN 14 K 11.30052 (https://dejure.org/2011,66561)
VG Ansbach, Entscheidung vom 17.05.2011 - AN 14 K 11.30049, AN 14 K 11.30047, AN 14 K 11.30048, AN 14 K 11.30052 (https://dejure.org/2011,66561)
VG Ansbach, Entscheidung vom 17. Mai 2011 - AN 14 K 11.30049, AN 14 K 11.30047, AN 14 K 11.30048, AN 14 K 11.30052 (https://dejure.org/2011,66561)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erhebliche konkrete Gefahr i. S. d. § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG bei der Abschiebung der erkrankten Klägerin zu 1) mit drei minderjährigen Kindern, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass Wohnraum, staatliche Unterstützung und Medikamente beschafft werden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 41.99

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG;

    Auszug aus VG Ansbach, 17.05.2011 - AN 14 K 11.30049
    Abgesehen davon, dass das Bundesamt in den Verfahren der Klägerinnen zu 1) bis 3) eine sachliche Prüfung des Vorliegens eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG vorgenommen hat, Feststellungen zur Sache getroffen hat und damit den Weg zu einer Sachprüfung auch im gerichtlichen Verfahren freigemacht hat (vgl. Urteil des BVerwG vom 21.3.2000 in: BVerwGE 111, 77) hat sich unzweifelhaft durch die Ehescheidung der Klägerin zu 1) von ihrem Ehemann mit Beschluss des Amtsgerichts ... vom ... auch ein neuer Sachverhalt im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG ergeben, da die Klägerin zu 1) seit der Ehescheidung bei einer Rückkehr in ihre Heimat als Alleinerziehende von drei minderjährigen Kindern ohne gesicherten Lebensunterhalt, beeinträchtigt durch eine ernstzunehmende eigene Erkrankung sich in einem Land behaupten müsste, in dem selbst das Auswärtigen Amt im neuesten Lagebericht vom 6. Januar 2011 auf die erheblichen Schwierigkeiten einer Registrierung von Angehörigen der RAE im Kosovo hinweist mit der Folge, dass der Zugriff auf staatliche Sozialleistungen, die Gesundheitsversorgung, Ausbildungsmaßnahmen, die Verfügung über Wohnraum und Arbeit sowie den Zugang zu Personenstandsdokumenten deutlich erschwert ist.

    Denn jenseits des § 71 AsylVfG, der nur den Asylantrag im Sinne von § 13 AsylVfG betrifft, kann sich aus §§ 51 Abs. 5, 48, 49 VwVfG und einer in deren Rahmen in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 und Artikel 2 Abs. 1 und 2 Grundgesetz gebotenen Ermessensreduzierung auf Null das Wiederaufgreifen des abgeschlossenen früheren Verfahrens, die Aufhebung des unanfechtbar gewordenen Verwaltungsaktes und eine neue Sachentscheidung zu § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG dann ergeben, wenn tatsächlich Abschiebungsverbote vorliegen; auf die Frage, wann diese geltend gemacht worden sind, kommt es wegen des materiellen Schutzgehalts der Grundrechte nicht an (vgl. Beschluss des BVerfG vom 21.6.2000 in: DVBl. 2000, 179; Urteil des BVerwG vom 21. März 2000, NVwZ 2000, 940).

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VG Ansbach, 17.05.2011 - AN 14 K 11.30049
    Damit droht der Klägerin zu 1) aber bei einer unterbleibenden Behandlung ihrer Erkrankung schwerste Beeinträchtigung ihrer körperlichen Unversehrtheit (Urteil des BVerwG vom 17.10.1995 - 9 C 9.95 -).
  • VG Braunschweig, 11.06.2009 - 6 A 287/07

    Abschiebungsverbot; Atemwegserkrankung; Kosovo; Krankheit; Versorgung,

    Auszug aus VG Ansbach, 17.05.2011 - AN 14 K 11.30049
    Zwar weist der Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 6. Januar 2011 darauf hin, dass für medizinische Leitungen sowie für bestimmte Basismedikamente (verzeichnet in der so genannten Essential Drug List) nur Eigenbeteiligungen der Patienten zu zahlen sind (demgegenüber geht das VG Braunschweig im Urteil vom 11.6.2009 - 6 A 287/07 - davon aus, dass selbst Medikamente dieser Liste [essential drug list] regelmäßig von den Patienten in vollem Umfang zu bezahlen sind.).
  • VG Magdeburg, 08.07.2014 - 7 A 3/13
    Insoweit werde auch auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover vom 1.9.2011 - 12 A 362/11 - sowie die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 17.5.2011 - 14 K 11.30049 - verwiesen.
  • VG Hannover, 01.09.2011 - 12 A 362/11

    Abschiebungsverbot, Kosovo, Serbien, Roma, alleinerziehend, Existenzgrundlage

    Bei einer Rückkehr ins Kosovo, die zwar angeblich bisher nicht beabsichtigt ist, aber aufgrund der Herkunft der Kläger als möglich und naheliegend erachtet werden muss, schließt sich das erkennende Gericht dem Verwaltungsgericht Ansbach an, welches in seinem Urteil vom 17.05.2011 (AN 14 K 11.30049) in einem vergleichbaren Fall Folgendes ausgeführt hat:.
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